Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.

Leistung & Technik

Lüftungsanlagen dienen der kontrollierten Zu- und Abfuhr von Luft zur Sicherstellung einer hygienischen, bedarfsgerechten und angenehmen Raumluftqualität. Sie gewährleisten den zuverlässigen Abtransport von Schadstoffen, Gerüchen, Feuchte sowie Wärme und unterstützen damit maßgeblich das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Sicherheit der Gebäudenutzer.

Als unabhängige Prüfsachverständige für Elektro- und Gebäudetechnik prüfen wir Ihre raumlufttechnischen Systeme herstellerneutral, rechtssicher und mit Blick auf die energetische Effizienz.

Unser Prüfumfang:

  • Anlageninfrastruktur: Überprüfung von zentralen und dezentralen Lüftungsgeräten, Ventilatoren, Luftkanälen, Filtereinheiten und Luftdurchlässen.
  • Energieeffizienz: Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion von Wärmerückgewinnungssystemen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
  • Bedarfsregelung: Validierung der Luftmengensteuerung nach Raumbelegung, Temperatur und Luftqualität sowie der Einbindung in die Gebäudeautomation.
  • Brandschutzfunktionen: Funktionsprüfung der automatischen Abschaltung im Brandfall und des Schließens der Brandschutzklappen zur Vermeidung von Rauchweiterleitung.

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit: Lückenlose Dokumentation für Behörden und Versicherer.
  • Kurze Vorlaufzeiten: Schnelle Termine für Ihre Planungssicherheit.
  • Direkter Kontakt: Feste, qualifizierte Sachverständige statt Hotlines.
  • Stark vor Ort: Aktiv im Südwesten und durch unseren Standort in Berlin flächendeckend auch in den neuen Bundesländern im Einsatz.

Der Ablauf

Sichtung

Prüfung der Planungsunterlagen, Strangschemata, GLT-Konzepte und bisherigen Hygieneberichte nach VDI 6022.

Test

Luftvolumenstrommessungen, Prüfung der Filterqualität und messtechnische Auslöseprüfung der Brandschutzklappen vor Ort.

Bericht

Rechtssichere Bescheinigung inklusive detaillierter Mängeldokumentation für Ihre Unterlagen.

Support

Unterstützung beim Fristenmanagement für alle gesetzlichen Folgeprüfungen.

Ergänzungen

Maximale Sicherheit entsteht erst durch ein reibungsloses Gesamtkonzept. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Standardprüfungen hinaus unterstützen wir Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Projekts – von der ersten Skizze bis zur komplexen Systemverknüpfung.

Wirk- und Matrixprüfungen

Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.

Planungsbegleitende Prüfung

Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.

Steht Ihre Prüfung an?

Egal ob anstehende wiederkehrende Prüfung, anlassbezogene Sonderprüfung oder eine baubegleitende Unterstützung: Wir sichern Ihren rechtskonformen Anlagenbetrieb mit geringen Vorlaufzeiten und festen Ansprechpartnern. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches und maßgeschneidertes Angebot an.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den gesetzlichen Prüfpflichten technischer Anlagen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu Haftung, Fristen, Mängeln und unserem Einsatzgebiet.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Seit Juni 2026 bieten wir unsere Prüfdienstleistungen durch unseren neuen Standort in Berlin auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.
Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.
Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.