Feuerlöschanlagen

Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.

Leistung & Technik

Feuerlöschanlagen dienen der automatischen oder manuellen Bekämpfung von Bränden im Entstehungs- und Entwicklungsstadium. Sie tragen wesentlich zur Begrenzung von Brand- und Folgeschäden sowie zum Schutz von Personen, Sachwerten und kontinuierlichen Betriebsabläufen bei. Die Auswahl des Löschmittels erfolgt stets objektspezifisch unter Berücksichtigung der Brandgefahr und der zu schützenden Werte.

Als unabhängige Prüfsachverständige für Elektro- und Gebäudetechnik prüfen wir Ihre Löschsysteme vollkommen herstellerneutral, gewerkeübergreifend und rechtssicher.

Unser Prüfumfang:

  • Löschsysteme: Prüfung von Sprinkleranlagen, Sprühwasser- oder Wassernebellöschanlagen, Gaslöschanlagen (z. B. für IT-Bereiche), Schaum- und Pulverlöschanlagen sowie Wandhydrantenanlagen.
  • Infrastruktur: Überprüfung der Löschmittelbevorratung (Wasserbehälter, Gasflaschenbatterien), des Rohrleitungsnetzes, der Alarmventilstationen und der Löschdüsen bzw. Sprinklerköpfe.
  • Auslösung: Kontrolle der mechanischen und thermischen Auslöseelemente sowie der händischen Handauslöseeinrichtungen.
  • Systemverknüpfung: Validierung der komplexen Schnittstellen und der elektrischen Überwachungseinrichtungen zu Brandmelde- (BMA), Rauchabzugs- (RWA) und Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SSV).

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit: Lückenlose Dokumentation für Behörden und Versicherer.
  • Kurze Vorlaufzeiten: Schnelle Termine für Ihre Planungssicherheit.
  • Direkter Kontakt: Feste, qualifizierte Sachverständige statt Hotlines.
  • Stark vor Ort: Aktiv im Südwesten und durch unseren Standort in Berlin flächendeckend auch in den neuen Bundesländern im Einsatz.

Der Ablauf

Sichtung

Prüfung der Brandschutzkonzepte, hydraulischen Berechnungen, Rohrnetzpläne und VdS-Unterlagen.

Test

Funktionstests der Steuerung, Druck- und Fließdruckmessungen an den Ventilstationen sowie Auslösesimulationen direkt vor Ort.

Bericht

Rechtssichere Bescheinigung inklusive klarer Mängeldokumentation.

Support

Unterstützung beim Fristenmanagement für alle Folgeprüfungen.

Ergänzungen

Maximale Sicherheit entsteht erst durch ein reibungsloses Gesamtkonzept. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Standardprüfungen hinaus unterstützen wir Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Projekts – von der ersten Skizze bis zur komplexen Systemverknüpfung.

Wirk- und Matrixprüfungen

Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.

Planungsbegleitende Prüfung

Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.

Steht Ihre Prüfung an?

Egal ob anstehende wiederkehrende Prüfung, anlassbezogene Sonderprüfung oder eine baubegleitende Unterstützung: Wir sichern Ihren rechtskonformen Anlagenbetrieb mit geringen Vorlaufzeiten und festen Ansprechpartnern. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches und maßgeschneidertes Angebot an.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den gesetzlichen Prüfpflichten technischer Anlagen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu Haftung, Fristen, Mängeln und unserem Einsatzgebiet.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.

Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren neuen Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.

Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.
Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.