Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.
Blitzschutzanlagen (BSA) dienen dem Schutz von Personen, Gebäuden und technischen Einrichtungen vor den Auswirkungen von Blitzeinschlägen. Sie bestehen in der Regel aus einer Fangeinrichtung, Ableitungen, einer Erdungsanlage sowie dem inneren Blitzschutz mit Überspannungsschutzeinrichtungen. Gemeinsam sorgen diese Komponenten dafür, Blitzströme sicher abzuleiten und Schäden zu minimieren.
Bei einem Blitzeinschlag wird die elektrische Energie kontrolliert über die Fangeinrichtungen und Ableitungen in das Erdungssystem geführt. Dadurch werden gefährliche Funkenbildungen, Brände sowie Schäden an der Gebäudestruktur und an elektrischen Anlagen verhindert. Der innere Blitzschutz schützt zusätzlich empfindliche technische Systeme und elektronische Geräte vor Überspannungen.
Blitzschutzanlagen kommen insbesondere bei Sonderbauten, Industrieanlagen, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Rechenzentren sowie Gebäuden mit erhöhtem Personen- oder Sachwertschutz zum Einsatz. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Menschen, zum Erhalt von Sachwerten und zur Sicherstellung betrieblicher Abläufe.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Betreiber, Eigentümer und Facility Manager bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen. Dabei bewerten wir die Wirksamkeit, den ordnungsgemäßen Zustand und die Betriebssicherheit der Anlagen sowie die Einhaltung der geltenden baurechtlichen und normativen Anforderungen. Mit unseren Prüfungen tragen wir dazu bei, dass Blitzschutzsysteme ihre Schutzfunktion dauerhaft und zuverlässig erfüllen.
Prüfung der Planungsunterlagen, Revisionspläne und der Risikoanalyse (Blitzschutzklasse).
Visuelle Kontrolle aller Dach- und Fassadenkomponenten sowie messtechnische Erfassung der Erdungswerte vor Ort.
Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.
Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.
Häufige Fragen zu den gesetzlichen Prüfpflichten technischer Anlagen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu Haftung, Fristen, Mängeln und unserem Einsatzgebiet.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.
Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.
Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.
Um die besten Erfahrungen zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.