Blitzschutzanlagen

Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.

Leistung & Technik

Blitzschutzanlagen (BSA) dienen dem Schutz von Personen, Gebäuden und technischen Einrichtungen vor den Auswirkungen von Blitzeinschlägen. Sie bestehen in der Regel aus einer Fangeinrichtung, Ableitungen, einer Erdungsanlage sowie dem inneren Blitzschutz mit Überspannungsschutzeinrichtungen. Gemeinsam sorgen diese Komponenten dafür, Blitzströme sicher abzuleiten und Schäden zu minimieren.

Bei einem Blitzeinschlag wird die elektrische Energie kontrolliert über die Fangeinrichtungen und Ableitungen in das Erdungssystem geführt. Dadurch werden gefährliche Funkenbildungen, Brände sowie Schäden an der Gebäudestruktur und an elektrischen Anlagen verhindert. Der innere Blitzschutz schützt zusätzlich empfindliche technische Systeme und elektronische Geräte vor Überspannungen.

Blitzschutzanlagen kommen insbesondere bei Sonderbauten, Industrieanlagen, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Rechenzentren sowie Gebäuden mit erhöhtem Personen- oder Sachwertschutz zum Einsatz. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Menschen, zum Erhalt von Sachwerten und zur Sicherstellung betrieblicher Abläufe.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Betreiber, Eigentümer und Facility Manager bei der Prüfung von Blitzschutzanlagen. Dabei bewerten wir die Wirksamkeit, den ordnungsgemäßen Zustand und die Betriebssicherheit der Anlagen sowie die Einhaltung der geltenden baurechtlichen und normativen Anforderungen. Mit unseren Prüfungen tragen wir dazu bei, dass Blitzschutzsysteme ihre Schutzfunktion dauerhaft und zuverlässig erfüllen.

Unser Prüfumfang:

  • Zentrale: Überprüfung der Zentrale hinsichtlich dem Aufstellungsort, den Ausfall von Anlagenteilen, bspw. Verstärkern, der Störweiterleitung und der Funktion bei Netzausfall.
  • Dokumentation: Sichtung der Dokumentation auf Vollständigkeit und normgerechter Ausführung.
  • Kabel- und Leitungsanlage : Prüfung der Kabel- und Leitungsanlage hinsichtlich Verlegung sowie der Wirksamkeit im Brand- oder Fehlerfall.
  • Lautsprecher: Überprüfung der Lautsprecher hinsichtlich der Verständlichkeit sowie der Anordnung.
  • Wirksamkeit und Betriebssicherheit: Bewertung der Gesamtanlage hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Betriebssicherheit gemäß den baurechtlichen Anforderungen unter Beachtung der geltenden Prüfgrundsätze.

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit: Lückenlose Dokumentation für Behörden und Versicherer.
  • Kurze Vorlaufzeiten: Schnelle Termine für Ihre Planungssicherheit.
  • Direkter Kontakt: Feste, qualifizierte Sachverständige statt Hotlines.
  • Stark vor Ort: Aktiv im Südwesten und durch unseren Standort in Berlin flächendeckend auch in den neuen Bundesländern im Einsatz.

Der Ablauf

Sichtung

Prüfung der Planungsunterlagen, Revisionspläne und der Risikoanalyse (Blitzschutzklasse).

Test

Visuelle Kontrolle aller Dach- und Fassadenkomponenten sowie messtechnische Erfassung der Erdungswerte vor Ort.

Bericht

Rechtssichere Bescheinigung inklusive klarer Mängeldokumentation.

Support

Unterstützung beim Fristenmanagement für alle Folgeprüfungen.

Ergänzungen

Maximale Sicherheit entsteht erst durch ein reibungsloses Gesamtkonzept. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Standardprüfungen hinaus unterstützen wir Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Projekts – von der ersten Skizze bis zur komplexen Systemverknüpfung.

Wirk- und Matrixprüfungen

Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.

Planungsbegleitende Prüfung

Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.

Steht Ihre Prüfung an?

Egal ob anstehende wiederkehrende Prüfung, anlassbezogene Sonderprüfung oder eine baubegleitende Unterstützung: Wir sichern Ihren rechtskonformen Anlagenbetrieb mit geringen Vorlaufzeiten und festen Ansprechpartnern. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches und maßgeschneidertes Angebot an.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den gesetzlichen Prüfpflichten technischer Anlagen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu Haftung, Fristen, Mängeln und unserem Einsatzgebiet.

Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.

Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.

Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.

Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.

Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.