Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.
CO-Warnanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes in geschlossenen Garagen. Sie überwachen kontinuierlich die Kohlenstoffmonoxidkonzentration, steuern Lüftungsanlagen und warnen bei erhöhten Schadstoffwerten zuverlässig. Als sicherheitstechnische Anlage mit baurechtlicher Relevanz unterliegen die Anlagen den Anforderungen der Garagenverordnung sowie der Technischen Prüfverordnung.
Wir unterstützen Betreiber, Eigentümer und Facility Manager mit unseren Prüfungen der Wirksamkeit und Betriebssicherheit ihrer CO-Warnanlagen und bewerten die Einhaltung der geltenden baurechtlichen Anforderungen.
Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.
Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.
Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.
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