Rechtssichere bauordnungsrechtliche, unfallversicherungs- und VdS-technische Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.
Die kontinuierliche Betriebssicherheit elektrischer Anlagen ist das Fundament jedes gewerblichen Gebäudebetriebs. Sie schützt Personen vor gefährlichen Körperströmen und sichert Unternehmen vor existenzbedrohenden Produktionsausfällen und Brandkatastrophen, die durch Defekte in der Elektroinstallation verursacht werden können.
Als unabhängige Prüfsachverständige für Elektro- und Gebäudetechnik prüfen wir Ihre elektrischen Anlagen vollkommen herstellerneutral, normenkonform und rechtssicher. Die Prüfungen erfolgen als Erstprüfung vor der Inbetriebnahme (vor Nutzungsaufnahme), als wiederkehrende Prüfung oder als anlassbezogene Sonderprüfung.
Besichtigen, Erproben und Messen aller relevanten Schutz- und Schalteinrichtungen direkt vor Ort.
Rechtssicheres Sachverständigengutachten inklusive transparenter Mängeldokumentation.
Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.
Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.
Häufige Fragen zu den gesetzlichen Prüfpflichten technischer Anlagen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu Haftung, Fristen, Mängeln und unserem Einsatzgebiet.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion nach Herstellervorgaben. Als anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Bau- und Versicherungsrechts. Nur unser Prüfbericht gilt als anerkannter Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen.
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