Blitzschutzanlagen schützen bauliche Anlagen sowie die darin befindlichen Personen und Sachwerte vor den verheerenden thermischen, mechanischen und elektrischen Auswirkungen eines Blitzeinschrags. Sie verhindern Brände, strukturelle Gebäudeschäden und den Ausfall empfindlicher technischer Geräte im Gebäudeinneren.
Als unabhängige Prüfsachverständige für Elektro- und Gebäudetechnik prüfen wir Ihre Blitzschutzsysteme vollkommen herstellerneutral und rechtssicher.
Prüfung der Planungsunterlagen, Revisionspläne und der Risikoanalyse (Blitzschutzklasse).
Visuelle Kontrolle aller Dach- und Fassadenkomponenten sowie messtechnische Erfassung der Erdungswerte vor Ort.
Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.
Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.
Häufige Fragen zu den gesetzlichen Prüfpflichten technischer Anlagen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu Haftung, Fristen, Mängeln und unserem Einsatzgebiet.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.
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