Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.
Feuerlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Brandschutzes. Sie dienen dazu, Entstehungsbrände frühzeitig zu bekämpfen, Brände einzudämmen und die Ausbreitung von Feuer auf angrenzende Bereiche zu verhindern. Dadurch werden Menschen, Sachwerte und Betriebsabläufe wirksam geschützt sowie Ausfallzeiten und Folgeschäden minimiert.
Je nach Anwendungsbereich kommen selbsttätige oder nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen zum Einsatz. Zu den selbsttätigen Systemen zählen beispielsweise Sprinkleranlagen, Hochdruck-Wassernebel-Löschanlagen, Sonderlöschanlagen sowie Gaslöschanlagen. Diese erkennen oder bekämpfen Brände automatisch und sorgen für eine schnelle und gezielte Löschwirkung.
Nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen unterstützen die manuelle Brandbekämpfung und umfassen unter anderem Wandhydrantenanlagen sowie trockene Steigleitungen. Sie stellen im Brandfall eine zuverlässige Löschwasserversorgung für Ersthelfer und die Feuerwehr sicher.
Wir bieten umfassende Leistungen rund um die Prüfung von Feuerlöschanlagen an. Wir führen baurechtlich vorgeschriebene Prüfungen, Prüfungen nach DGUV-Vorgaben sowie Verifizierungen gemäß versicherungstechnischen Anforderungen durch. Darüber hinaus übernehmen wir Altanlagenprüfungen und unterstützen Sie dabei, die Funktionalität, Betriebssicherheit und Normenkonformität Ihrer Feuerlöschanlagen.
Prüfung der Brandschutzkonzepte, hydraulischen Berechnungen, Rohrnetzpläne und VdS-Unterlagen.
Funktionstests der Steuerung, Druck- und Fließdruckmessungen an den Ventilstationen sowie Auslösesimulationen direkt vor Ort.
Rechtssichere Bescheinigung inklusive klarer Mängeldokumentation.
Unterstützung beim Fristenmanagement für alle Folgeprüfungen.
Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.
Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren neuen Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.
Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.
Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.
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