Druckbelüftungsanlagen (DBA)

Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.

Leistung & Technik

Druckbelüftungsanlagen dienen dem zuverlässigen Freihalten von Rettungs- und Angriffswegen von gefährlichem Rauch im Brandfall. Sie erzeugen in vertikalen und horizontalen Fluchtwegen – insbesondere in Sicherheitstreppenräumen, Feuerwehraufzügen oder Sicherheitsschleusen – einen kontrollierten Überdruck. Dieser verhindert das Eindringen von toxischen Brandgasen aus dem Brandgeschoss wirksam.

Durch eine präzise Zufuhr von Frischluft wird ein stabiler Überdruck aufgebaut. Dieser wird auch bei geöffneten Türen dynamisch innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte geregelt, um sowohl die Rauchfreiheit als auch die sichere Türöffnungsfähigkeit für flüchtende Personen zu garantieren.
Als unabhängige Prüfsachverständige für Elektro- und Gebäudetechnik prüfen wir Ihre DBA- und RDA-Systeme vollkommen herstellerneutral und rechtssicher.

Unser Prüfumfang

Infrastruktur & Zuluft

Prüfung der Zuluftventilatoren, Ansaugöffnungen und der mechanischen Luftwege auf Nennvolumenstrom.

Druckregelung

Messtechnische Überprüfung der Regel- und Steuereinrichtungen auf die exakte Einhaltung des geforderten Überdrucks (z. B. 50 Pa).

Türöffnungskräfte

Sicherheitsrelevante Messung der maximalen Kraftaufwendung an den Fluchttüren bei maximalem Systemdruck (Gewährleistung der Begehbarkeit für Kinder und Senioren).

Abströmung

Kontrolle der zugehörigen Überström- und kontrollierten Abströmöffnungen in den Brandgeschossen.

Ansteuerung

Validierung der automatischen Systemaktivierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) oder manuelle Handauslöseeinrichtungen.

Der Ablauf

Sichtung

Prüfung der Brandschutzkonzepte, aerodynamischen Berechnungen und Regelungsmatrizen.

Test

Durchführung der eigentlichen Funktions- und Wirk-Prinzip-Prüfung der technischen Anlagen vor Ort.

Bericht

Rechtssichere Bescheinigung inklusive klarer Mängeldokumentation.

Support

Unterstützung beim Fristenmanagement für alle gesetzlichen Folgeprüfungen.

Ergänzungen

Maximale Sicherheit entsteht erst durch ein reibungsloses Gesamtkonzept. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Standardprüfungen hinaus unterstützen wir Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Projekts – von der ersten Skizze bis zur komplexen Systemverknüpfung.

Wirk- und Matrixprüfungen

Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.

Planungsbegleitende Prüfung

Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.

Steht Ihre Prüfung an?

Egal ob anstehende wiederkehrende Prüfung, anlassbezogene Sonderprüfung oder eine baubegleitende Unterstützung: Wir sichern Ihren rechtskonformen Anlagenbetrieb mit geringen Vorlaufzeiten und festen Ansprechpartnern. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches und maßgeschneidertes Angebot an.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den gesetzlichen Prüfpflichten technischer Anlagen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu Haftung, Fristen, Mängeln und unserem Einsatzgebiet.

Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.

Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren neuen Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.

Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.

Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.

Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.