Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.
Druckbelüftungsanlagen dienen dem zuverlässigen Freihalten von Rettungs- und Angriffswegen von gefährlichem Rauch im Brandfall. Sie erzeugen in vertikalen und horizontalen Fluchtwegen – insbesondere in Sicherheitstreppenräumen, Feuerwehraufzügen oder Sicherheitsschleusen – einen kontrollierten Überdruck. Dieser verhindert das Eindringen von toxischen Brandgasen aus dem Brandgeschoss wirksam.
Prüfung der Zuluftventilatoren, Ansaugöffnungen und der mechanischen Luftwege auf Nennvolumenstrom.
Messtechnische Überprüfung der Regel- und Steuereinrichtungen auf die exakte Einhaltung des geforderten Überdrucks (z. B. 50 Pa).
Sicherheitsrelevante Messung der maximalen Kraftaufwendung an den Fluchttüren bei maximalem Systemdruck (Gewährleistung der Begehbarkeit für Kinder und Senioren).
Kontrolle der zugehörigen Überström- und kontrollierten Abströmöffnungen in den Brandgeschossen.
Validierung der automatischen Systemaktivierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) oder manuelle Handauslöseeinrichtungen.
Durchführung der eigentlichen Funktions- und Wirk-Prinzip-Prüfung der technischen Anlagen vor Ort.
Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.
Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren neuen Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.
Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.
Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.
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