Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie dienen dazu, im Brandfall Rauch und Wärme gezielt aus Gebäuden abzuführen.
Je nach Gebäudeart und Nutzung kommen natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) oder maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA) zum Einsatz. NRA-Systeme nutzen die natürliche Thermik von Rauch und Wärme. Über automatisch oder manuell geöffnete natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) werden die Rauchgase effizient abgeleitet.
MRA-Systeme arbeiten hingegen mit Ventilatoren. Sie ermöglichen eine kontrollierte Rauchableitung auch in komplexen Gebäudestrukturen.
Wir unterstützen Betreiber, Eigentümer und Facility Manager mit unseren Prüfungen der Wirksamkeit und Betriebssicherheit ihrer RWA und bewerten die Einhaltung der geltenden baurechtlichen Anforderungen.
Prüfung der Brandschutzkonzepte, Entrauchungsberechnungen und geometrischen Vorgaben.
Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.
Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Durch unseren neuen Standort in Berlin bieten wir unsere Prüfdienstleistungen auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.
Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.
Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.
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