Rechtssichere bauordnungsrechtliche Prüfungen – spezialisiert, präzise und kollaborativ.
Sicherheitsstromversorgungsanlagen gewährleisten auch bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den sicheren Betrieb wichtiger sicherheitstechnischer Einrichtungen wie Aufzüge, Entrauchungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie Lösch- und Brandmeldeanlagen.
Ohne diese Anlagen wären die geordnete Evakuierung von Personen, beispielsweise im Brandfall, sowie eine wirksame Brandmeldung und Brandbekämpfung nicht möglich. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass Personen Gebäude wie Einkaufszentren, Versammlungsstätten oder andere Sonderbauten sicher und eigenständig verlassen können.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsstromversorgung. Sie ermöglicht bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung die sichere Orientierung innerhalb des Gebäudes, unterstützt die Nutzung von Flucht- und Rettungswegen und gewährleistet das gefahrlose Beenden wichtiger Tätigkeiten.
Wir unterstützen Betreiber, Eigentümer und Facility Manager mit unseren Prüfungen der Wirksamkeit und Betriebssicherheit ihrer Sicherheitsstromversorgung und bewerten die Einhaltung der geltenden baurechtlichen Anforderungen.
Prüfung der Bestandsunterlagen und der lichttechnischen Konzepte.
Rechtssichere Bescheinigung inklusive klarer Mängeldokumentation.
Test des Zusammenspiels aller Sicherheitsanlagen.
Baubegleitende Absicherung der Abnahmefähigkeit.
Häufige Fragen zu den gesetzlichen Prüfpflichten technischer Anlagen. Hier finden Sie schnelle Antworten zu Haftung, Fristen, Mängeln und unserem Einsatzgebiet.
Die Verantwortung für die fristgerechte Prüfung, die Einhaltung der Intervalle (in der Regel alle 3 Jahre) und den dauerhaft sicheren Betrieb der technischen Anlagen liegt gesetzlich immer beim Betreiber oder Eigentümer des Gebäudes.
Unser Kerngebiet liegt im Südwesten Deutschlands – wir prüfen überwiegend in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Seit Juni 2026 bieten wir unsere Prüfdienstleistungen durch unseren neuen Standort in Berlin auch flächendeckend in den neuen Bundesländern an. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch über diese Regionen hinaus zur Verfügung.
Alle festgestellten Abweichungen werden von uns transparent und nachvollziehbar im Prüfbericht dokumentiert und kategorisiert. Nach der Behebung der Mängel durch Ihren zuständigen Errichterbetrieb führen wir eine unkomplizierte und zeitnahe Nachprüfung durch, um die vollständige Rechtskonformität zu bescheinigen.
Wartungsfirmen prüfen primär die Funktion der eigenen Geräte nach Herstellervorgaben. Als staatlich anerkannte Prüfsachverständige prüfen wir hingegen völlig herstellerunabhängig und gewerkeübergreifend auf Basis des Baurechts (z. B. TPrüfV). Nur unser Prüfbericht gilt als rechtskonformer Nachweis gegenüber Baurechtsbehörden und Sachversicherern.
Dank unserer effizienten und kollaborativen Teamstruktur halten wir die Vorlaufzeiten für Ihre Prüfungen bewusst gering. Wir passen uns Ihren Projektphasen flexibel an, um insbesondere bei Erstprüfungen vor der Inbetriebnahme teure Bauverzögerungen oder Nutzungsverbote zu verhindern.
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